Von Pflicht zu Chance: Wie das BFSG Ihr Business voranbringt mit webbrand
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt neue Maßstäbe für die digitale Zugänglichkeit in Deutschland. Doch für wen gilt das Gesetz eigentlich, und welche Schritte müssen Unternehmen unternehmen, um konform zu sein? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum BFSG und wie webbrand Ihr idealer Partner für die Umsetzung dieser wichtigen Änderungen sein kann.
Für wen gilt das BFSG?
Das BFSG, welches auf der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen des Bundes. Doch seine Reichweite geht weit darüber hinaus. Durch das Gesetz werden auch Unternehmen betroffen, die mit öffentlichen Stellen in Verbindung stehen oder bestimmte Dienstleistungen der Öffentlichkeit zugänglich machen. Konkret bedeutet das:
- Öffentliche Einrichtungen müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei gestalten.
- Private Unternehmen, die öffentlich zugängliche Dienste anbieten, sind ebenfalls betroffen. Dazu zählen unter anderem E-Commerce-Plattformen, Bankdienstleistungen und Transportdienste.
- Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, Zugang zu digitalen Informationen und Diensten haben.
Wann tritt das BFSG in Kraft?
Ein entscheidender Aspekt, den Unternehmen im Blick behalten sollten, ist der Zeitpunkt, ab dem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft tritt. Markieren Sie den 28. Juni 2025 in Ihrem Kalender, denn ab diesem Datum müssen alle relevanten digitalen Angebote den neuen Richtlinien entsprechen. Dieses Datum gibt Unternehmen Zeit, ihre digitalen Ressourcen zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um eine vollständige Konformität mit dem BFSG zu gewährleisten. Doch warten Sie nicht bis zur letzten Minute – beginnen Sie jetzt mit der Planung und Umsetzung, um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Angebote nicht nur konform sind, sondern auch eine führende Rolle in der digitalen Zugänglichkeit einnehmen.
Was beinhaltet die Umsetzung des BFSG?
Die Umsetzung des BFSG beinhaltet mehrere Schritte, von der Analyse bestehender Barrieren bis hin zur Implementierung und Überprüfung der Zugänglichkeitsstandards. Zu den Kernanforderungen gehören:
- Textalternativen
für nicht textuelle Inhalte bereitstellen - Barrierefreie Navigation
und Bedienelemente gewährleisten - Kompatibilität
mit assistiven Technologien sicherstellen - Leicht verständliche
Inhalte erstellen
Wie webbrand als Ihr Partner unterstützen kann
Bei webbrand verstehen wir die Herausforderungen und Chancen, die das BFSG mit sich bringt. Unsere Expertise in der Webentwicklung und im Online-Marketing positioniert uns ideal, um Ihr Unternehmen nicht nur konform, sondern auch konkurrenzfähig zu machen. Unsere Unterstützung umfasst:
- Beratung: Verstehen der spezifischen BFSG-Anforderungen für Ihr Unternehmen.
- Analyse & Implementierung: Identifikation von Barrieren auf Ihrer Website oder App und Durchführung der notwendigen Anpassungen.
- Schulungen: Befähigung Ihres Teams, barrierefreie Praktiken in den Entwicklungsprozess zu integrieren.
- Langfristige Partnerschaft: Kontinuierliche Überwachung und Anpassung Ihrer digitalen Angebote, um den sich ändernden Anforderungen gerecht zu werden.
Fazit
Das BFSG bietet eine einzigartige Gelegenheit, Ihre digitale Präsenz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten. Mit webbrand an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Sie nicht nur die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch eine Website oder App bieten, die allen Besuchern ein optimales Erlebnis bietet.
Autor
- Matthias Brandt
- Geschäftsführer
- m.brandt@webbrand.de
- 04203.83.99.780