Was ist Cookieless Tracking?

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Was ist Cookieless Tracking?
Photo by Mae Mu on Unsplash

Vor etwa einem halben Jahr erging vom Europäischen Gerichtshof ein entscheidendes Urteil zum Thema Cookies und Datenschutz, das das Setzen von Cookies unter strenge Auflagen stellt. Im Mai 2020 entschied nun auch der Bundesgerichtshof, dass die aktive Zustimmung des Nutzers benötigt wird, um technisch nicht notwendige Cookies auf dem Endgerät eines Nutzers speichern zu dürfen. Ein voreingestellter Haken im Feld zur Cookie-Einwilligung oder ein wegklickbares Cookie-Banner reicht also tatsächlich nicht mehr aus. Darüber hinaus setzen auch immer mehr Browser Cookie-Blocker ein und erschweren die Nachverfolgung von Nutzern mittels Cookies. Ist damit die Ära der personalisierten Werbung im Internet vorbei? Dieser Beitrag liefert Ihnen dazu allgemeine Informationen, ersetzt aber keine Rechtsberatung in Sachen Datenschutz und DSGVO.

Was sind Cookies?

Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf dem Computer, Tablet oder Smartphone eines Nutzers gespeichert werden, wenn er eine bestimmte Website besucht. Jeder Cookie hat einen Namen und ein Ablaufdatum, bis wann er auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert bleiben soll.

Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten im Internet zu verfolgen. Dadurch können beispielsweise Nutzer wiedererkannt werden, wenn sie erneut auf eine Website gehen, sodass die Einstellungen entsprechend angepasst werden können, wie die bevorzugte Sprache. Zudem können mithilfe von Cookies Informationen zum Nutzerverhalten gesammelt werden, um zum Beispiel bestimmten Zielgruppen personalisierte Werbung auszuspielen.

Geht es auch ohne? Beispiele für Cookieless Tracking

Ob für Web-Analysen, Google Analytics oder zielgruppengenaue Werbung – Cookies scheinen im Online Marketing auf den ersten Blick unerlässlich. Doch es gibt durchaus cookielose Alternativen, mit denen die Performance von Websites bewertet oder Daten für personalisierte Werbung gesammelt werden können:

  • Semantische Targeting: Um zielgruppengerechte Werbung ausspielen zu können, ist das sogenannte semantische Targeting eine Alternative zum Tracking mit Cookies. Dazu legen Sie Keywords fest, bei denen Ihre Werbeanzeigen in einem relevanten Umfeld ausgespielt werden. Der Nutzer bekommt Ihre Werbeanzeigen also genau dann zu sehen, wenn er sich gerade mit dem Keyword-Thema beschäftigt. Für das semantische Targeting werden keine personenbezogenen Daten gespeichert, sodass keine Zustimmung des Nutzers erforderlich ist.
  • Digitrust Universal ID: Der internationale Wirtschaftsverband der Onlinewerbebranche „IAB Technology Laboratory“ sieht die Zukunft der digitalen Werbung in der sogenannten Digitrust Universal ID. Dabei handelt es sich um einen Token, über den Nutzer die Informationen, die über sie gesammelt werden, selbst kontrollieren können, und zwar anonym. Der neutrale und standardisierte Identifier begleitet den Nutzer im Web. Unternehmen müssen die jeweiligen Privatsphäre-Einstellungen akzeptieren, um die Daten nutzen zu können. Mit der Advertising Identity behalten die Nutzer die Kontrolle und die Datenschutzbestimmungen werden beachtet, ohne dass immer wieder eine aktive Zustimmung eingefordert werden muss.
  • Authentication-Cache: Beim Tracking über den Authentication-Cache werden den Websitebesuchern fiktive Nutzernamen über den http-Header angehängt, wenn sie eine Website aufsuchen. Die dadurch generierte ID wird im Cache-Speicher abgelegt, sodass der Nutzer anhand dieser ID zumindest bis zur nächsten Cache-Leerung immer wieder identifiziert werden kann. Adblocker oder deaktiviertes JavaScript verhindern allerdings das Tracking über den Authentication-Cache. Und was noch viel wichtiger ist: Beim Authentication-Cache ist, wie bei den Cookies auch, eine aktive Zustimmung des Nutzers erforderlich.

Fazit: Cookieless bedeutet nicht unbedingt rechtskonform

Klassisches Cookie-Tracking, bei dem ohne aktive Zustimmung personenbezogene Nutzerdaten gesammelt werden, ist aufgrund der DSGVO und des BGH-Urteils nicht mehr erlaubt. Soll auf ein Tracking nicht verzichtet werden, muss entweder auf die ausreichend häufige aktive Zustimmung der Nutzer gehofft oder auf Alternativen zurückgegriffen werden. Dabei ist zu beachten, dass es bei den Gerichtsurteilen nicht um Cookies an sich geht, sondern um die rechtskonforme Speicherung von Daten. So sind nicht unbedingt alle Trackingalternativen, die ohne Cookies auskommen, in jedem Fall rechtskonform, wie das Beispiel Authentication-Cache beweist. Bisher sind sinnvolle rechtskonforme Tracking-Alternativen noch mager gesät. Aber es wird sicher nicht lange dauern, bis sich technisch neue Wege auftun. Bis dahin sollten Sie als Websitebetreiber zumindest Ihre Cookie-Banner und Datenschutzerklärungen rechtskonform anpassen lassen, damit Ihnen keine teuren Bußgeldbescheide ins Haus flattern.

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